👥 Verein

Über uns

Namensgebung

Der Name Steenbeeker ist die niederdeutsche Bezeichnung für die Einwohner von Steinbeck, einem Ortsteil der Stadt Buchholz in der Nordheide.

Zeitstrahl

1982 wurde hier die Theatergruppe - Niederdeutsche Bühne Buchholz DE STEENBEEKER e. V.- gegründet.

Die Erste Aufführung war die Komödie "De rode Ünnerrock". Seit dem erfolgte jedes Jahr eine neue Niederdeutsche Inszenierung.

1988 ist die jährliche Aufführung eines Weihnachtsmärchens in hochdeutscher Sprache mit in das Programm aufgenommen worden. Diese Initiative entwickelte sich sehr positiv, insbesondere was die Förderung von Nachwuchstalenten betrifft.

1990 begannen die Steenbeeker mit der Veranstaltungsreihe JAZZ und PLATT in Steinbeck, eine Idee des damaligen Ortsbürgermeisters Kurt Hölzer und dem damaligen Vorsitzenden der Bühne, Gunther Heise.

Diese Veranstaltung wurde zum Publikumsrenner. Einmal jährlich, wurde die örtliche Sporthalle in einen Biergarten umgewandelt und das Publikum von den Steenbeekern und durch fetzigen Jazz namhafter Musikgruppen unterhalten.

2015 kam die Sketchparade ins Leben.

Als die erste Buchholzer Kulturnacht veranstaltet wurde und wir aufgefordert waren, ungefähr zwanzig Minuten auf der Foyerbühne der Empore anzubieten, war das Problem, dass wir mitten in den Proben zur Jahresproduktion steckten und so schnell keinen Einakter einstudieren konnten. Wir einigten uns auf eine kleine „Sketchparade“, die dann aber so gut angenommen wurde, dass wir sofort Anfragen für weitere Auftritte bekamen.

Ziel des Vereins

Unser gemeinsames Ziel ist die Brauchtumspflege zur Erhaltung der Niederdeutschen Sprache sowie Nachwuchsförderung und Jugendarbeit durch die Kinderbühne.

Gemeinnützigkeit

Die Niederdeutsche Bühne Buchholz DE STEENBEEKER e.V. ist unter der Nummer VR 1254 im Vereinsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragen und vom Finanzamt Buchholz als "Gemeinnütziger Verein" anerkannt. Wir sind Mitglied im Bund Deutscher Amateurtheater - BDAT-Niedersachsen.

Mitglieder

Bei der Vereinsgründung 1982 in Steinbeck zählte der Verein neun Mitglieder. Inzwischen ist ein Team von über 50 Aktiven im Alter zwischen 8 und 88 Jahren entstanden.

Vereinsräume

Unsere Vereinsräume befinden sich im Holzweg 10 in Buchholz/Nordheide direkt neben dem Schwimmbad. Dort proben wir unsere Theaterprojekte, bauen Kulissen und Requisiten und veranstalten Workshops für die Kinderbühne.

📬 Kontakt

Kontakt

Vereinsanschrift

Niederdeutsche Bühne Buchholz
De Steenbeeker e. V.
Am Hamboken 15b
21224 Rosengarten-Langenrehm

Probe- und Gemeinschaftshaus

Holzweg 10
21244 Buchholz i.d. Nordheide

Vorstand

Beirat

📄 Verein

Satzung

Satzung

De Steenbeeker e.V.

Niederdeutsche Bühne Buchholz
Kinderbühne Buchholz der Steenbeeker

A. Allgemeine Regelungen

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Niederdeutsche Bühne Buchholz "De Steenbeeker" e.V. (nachfolgend Steenbeeker genannt). Der Verein hat seinen Sitz in Buchholz in der Nordheide. Er ist im Vereinsregister (Register-Nr. VR 1254) beim Amtsgericht Tostedt eingetragen und Mitglied im Bund Deutscher Amateurtheater - BDAT-Niedersachsen.

§ 2 Zweck

Zweck der Steenbeeker ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Aktivitäten zur Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache und deren Erhaltung als kultureller Wert. Einen Schwerpunkt im Rahmen dieser Ziele bildet die Einstudierung von niederdeutschen Theaterstücken durch Mitglieder der Steenbeeker sowie die Nachwuchsförderung und Jugendarbeit durch die Kinderbühne Buchholz der Steenbeeker.

§ 3 Ausschließlichkeit des Vereinszwecks

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

Eine Ehrenamtspauschale kann gezahlt werden, wenn dies auf der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

B. Mitgliedschaft

§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied der Steenbeeker können alle Personen werden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Kinder im schulpflichtigen Alter können als Mitglied in die Kinderbühne aufgenommen werden, sofern die Zustimmung des erziehungsberechtigten Elternteiles vorliegt.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Grund eines schriftlich vorliegenden Antrages. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt muss dem Vorsitzenden gegenüber schriftlich erklärt werden. Der Ausschluss setzt ein schädigendes Verhalten gegenüber der Steenbeeker oder einen Beitragsrückstand von mindestens 12 Monaten voraus.

§ 7 Beiträge

Der Verein gibt sich eine Beitragsordnung.

C. Organe des Vereins

§ 8 Organe

Die Organe der Steenbeeker sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. der Beirat

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Steenbeeker. Sie fasst die zur Erreichung der in dieser Satzung bezeichneten Ziele erforderlichen Beschlüsse. Sie ist ferner zuständig für:

  1. die Wahl der Mitglieder des Vorstandes
  2. die Wahl von Kassenprüfern
  3. die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen
  4. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und des Kassenberichtes durch den Vorstand
  5. die Entlastung des Vorstandes
  6. die Änderung der Satzung
  7. die Wahl des Beirates
  • Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen werden.
  • Zu einer Mitgliederversammlung ist mindestens vier Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
  • Anträge zur Tagesordnung müssen 14 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
  • Jede form- und fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Satzungsänderungen werden nur wirksam, wenn 2/3 Mitglieder der anwesenden Mitglieder zugestimmt haben.
  • Die Versammlungsbeschlüsse sind von einem Protokollführer zu protokollieren. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.
  • Bei Neuwahlen wählt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter, der die Wahl durchführt. Offene Abstimmung ist zulässig, auf Antrag eines Mitgliedes muss eine geheime Wahl durchgeführt werden. Mitglieder der Kinderbühne haben kein Wahlrecht.
  • Der 1. Vorsitzende hat darüber hinaus die Mitgliederversammlung jederzeit auf Verlangen von drei Vorstandsmitgliedern oder eines Drittel aller Mitglieder einzuberufen.

§ 10 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, und zwar:

  1. 1. Vorsitzende/r
  2. 2. Vorsitzende/r / stellv. Vorsitzende/r
  3. Kassenführer
  4. Schriftführer
  5. Beisitzer
  • Bei Stimmgleichheit im Vorstand entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
  • Den Vorstand im Sinne § 26 BGB bilden die Vorstandsmitglieder unter § 10 a-b. Der Vorsitzende und der Stellvertreter handeln für den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  • Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
  • Der Vorstand wird für jeweils zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Vorstandsmitglied bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand regelt die laufenden Geschäfte der Steenbeeker und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
  • Der Produktionsleiter und der Regisseur werden für jede Produktion vom Vorstand bestimmt.

§ 11 Der Beirat

  • Der Beirat besteht aus bis zu 5 Mitgliedern des Vereins.
  • Der Beirat wird für jeweils zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Mitglied des Beirats bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  • Der Beirat berät den Vorstand, wird bei Bedarf zu Vorstandssitzungen eingeladen, erhält jedoch kein Stimmrecht.

D. Schlussbestimmung

§ 12 Auflösung des Vereins

Die Auflösung der Steenbeeker kann nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Buchholz zwecks Verwendung für die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde sowie der Förderung der Niederdeutschen Sprache.

§ 13 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 27.04.2023 beschlossen. Sie tritt am Tag der Hinterlegung beim Amtsgericht Tostedt in Kraft.